SGA

Schulgemeinschaftsausschuss

Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden. Zu den Aufgaben des SGA zählen unter anderem die Entscheidung über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen, die Verwendung von Schulbüchern, Hausordnung, Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen, die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen und schulautonome Schulzeitregelungen.

Dem SGA gehören die Schulleitung und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Jedem Mitglied der im Schulgemeinschaftsausschuss vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Erziehungsberechtigte) kommt eine beschließende Stimme zu. Stimmenthaltung ist unzulässig. Eine Übertragung der Stimme auf eine andere Person ist unzulässig und unwirksam. Der Schulleiter hat keine beschließende Stimme. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, der Schulleiter; in Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.

 

Schuljahr 2024/25

 

Vorsitz

  • Schulleiterin Birgit Velickovic

Mitglieder

Schüler*innenvertreter

  • Meszar Madelaine
  • Butic Selim
  • Pavic Leon

Elternvertreter*innen

  • Finster Jasmin
  • Meindl Barbara
  • Kirchberger Jasmin

Lehrer*innenvertreter

  • Kress Jennifer
  • Kohlhofer Ralf
  • Hajek-Kiesling Veronika